Ja!
Tierärzte/innen sind verpflichtet nach der Gebührenordnung für Tierärzte abzurechnen. Im Notdienst wird ein höherer Gebührensatz abgerechnet. Zusätzlich muss jeder Tierarzt/Tierärztin seit dem 14.2.2020 eine Notdienstgebühr von 50,- € netto (59,50 € brutto) erheben.
Die Praxis, die sich im Notdienst befindet, kann dann besser planen und vor allem sich ganz speziell auf Ihren Notfall bereits einrichten.
Dieser Tierärztliche Notdienst im Kreis Euskirchen ist ein Zusammenschluss von Tierarztpraxen, die gemeinsam sicherstellen möchten, dass Sie auch an Wochenenden und den Feiertagen tierärztliche Hilfe für Ihr akut und stark erkranktes Tier bekommen. Eine Übersicht über alle angeschlossene Praxen finden Sie hier>>