Tierärztlicher Notdienst für den Kreis Euskirchen

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Teilnehmende Tierärzte

Überblick über die diensthabenden Praxen im Kreis Euskirchen, ihre Leistungen und Standorte ...

Gut zu wissen

Häufig gestellte Fragen

Ja!

  • Freitag 18:00 – 22:00 Uhr
  • Samstag 08:00 – 22:00 Uhr
  • Sonntag 08:00 – 22:00 Uhr
  • Feiertag: Vorabend 18:00 – 22:00 Uhr,   Feiertag 08:00 – 22:00 Uhr

Tierärzte/innen sind verpflichtet nach der Gebührenordnung für Tierärzte abzurechnen. Im Notdienst wird ein höherer Gebührensatz abgerechnet. Zusätzlich muss jeder Tierarzt/Tierärztin seit dem 14.2.2020 eine Notdienstgebühr von 50,- € netto (59,50 € brutto) erheben.

Die Praxis, die sich im Notdienst befindet, kann dann besser planen und vor allem sich ganz speziell auf Ihren Notfall bereits einrichten.

Dieser Tierärztliche Notdienst im Kreis Euskirchen ist ein Zusammenschluss von Tierarztpraxen, die gemeinsam sicherstellen möchten, dass Sie auch an Wochenenden und den Feiertagen tierärztliche Hilfe für Ihr akut und stark erkranktes Tier bekommen. Eine Übersicht über alle angeschlossene Praxen finden Sie hier>>